Rechtliche Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts

Religionsunterricht ist im Land Sachsen-Anhalt, im Freistaat Thüringen und im Freistaat Sachsen ein ordentliches Unterrichtsfach. Alle interessierten Schüler/innen mit und ohne kirchliche bzw. religiöse Sozialisation können am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Sie werden von staatlichen Religionslehrer/innen und kirchlichen Mitarbeiter/ innen unterrichtet.